Die für den
Ort zuständigen
Ämter
und Kreise
sowie eine kurze
Beschreibung
dieser Verwaltungsbezirke
Amtszugehörigkeit
des Ortes - Das Amt Gochsheim - Das
Amt Bretten -
Der
Landkreis Bruchsal - Der Landkreis Karlsruhe
Die Zugehörigkeit des Ortes zu den verschiedenen Ämtern und Kreisen bis heute
Bahnbrücken
war Filial von Gochsheim und gehörte am Anfang seiner Geschichte folglich
auch zum Amt Gochsheim.
Nachdem Bahnbrücken
zum Kloster Herrenalb und folglich mit diesem später zum Herzogtum
Württemberg gehörte, wurde der Ort 1504 dem herrenalbischen Stabsamt
Derdingen angegliedert und verblieb dort bis zum Anschluss an das Großherzogtum
Baden im Jahre 1806. Dann wurde es dem wieder gegründeten nunmehr
badischen Amt Gochsheim zugeschlagen. Als dieses im Jahre 1813 aufgelöst
wurde, kam Bahnbrücken zum Amt
Bretten, welches ab 1865 Bezirksamt Bretten hieß. Dort
verblieb der Ort bis zu dessen Auflösung im Jahre 1936. 1840 sollte
Bahnbrücken
zusammen mit den Gemeinden Kürnbach, Menzingen und Zaisenhausen dem
Amt Eppingen zugeordnet werden, weil dieses 4 Gemeinden an das neu gebildete
fürstlich-leiningensche Amt Sinsheim abgeben musste. Die 4 Gemeinden
lehnten dies jedoch ab und blieben beim Amt Bretten. Nach Auflösung
des Bezirksamtes Bretten und der Aufteilung dessen 23 Gemeinden auf die
4 Kreise Karlsruhe, Bruchsal, Pforzheim und Sinsheim kam Bahnbrücken
zum Bezirksamt Bruchsal. 1938 wurde das Bezirksamt Bruchsal in den
Landkreis
Bruchsal überführt. Auch nach Bildung der Stadt
Kraichtal
zum 1. September 1971 blieb die neue Kommune weiterhin im Landkreis Bruchsal.
Erst mit der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 wurde
der Landkreis Bruchsal aufgelöst. Er wurde ganz dem Landkreis Karlsruhe
einverleibt. Seither gehört die Stadt Kraichtal
zum Landkreis Karlsruhe, der seit 1977 insgesamt 35 Gemeinden umfasst.
Gochsheim war am Anfang des 13. Jahrhundert
im Besitz der Grafen von Eberstein, welche hier eine ihrer Residenzen hatten.
Gochsheim hatte daher schon sehr früh die Aufgaben einer Amtsstadt.
Ab 1353 hatte die Kurpfalz und ab 1504 Württemberg die Lehenshoheit
über das Grafengeschlecht bis zu deren Aussterben. Dann kam die Stadt
ganz an Württemberg. Bis 1806 wurde in Gochsheim daher ein württembergisches
Amt geführt. Danach kam es an Baden, bis es schließlich 1813
endgültig aufgelöst wurde.
Der Amtsbezirk umfasste zunächst
folgende Orte: Gochsheim, Bahnbrücken,
Gölshausen (nur 1/4), Neuenbürg und Waldangelloch. 1504 kam Bahnbrücken
zum Stabsamt Derdingen. Nach 1660 gingen dem Amt Gochsheim die Dörfer
Gölshausen und Neuenbürg verloren, so dass der Amtsbezirk 1801
nur noch aus Gochsheim und Waldangelloch bestand. Nach dem Übergang
an Baden 1806 wurde in Gochsheim zunächst nur ein provisorisches Amt
eingerichtet.
Erst am 22. Juni 1807 wurde das Amt
Gochsheim formell neu gegründet und umfasste die grundherrlichen Orte
Adelshofen, Boxdorf, Dammhof, Flehingen, Ittlingen, Menzingen, Sinsheim
und Sulzfeld, die Orte der alten Grafschaft Odenheim Eichelberg, Landshausen,
Odenheim, Rohrbach a.G. und Tiefenbach sowie die eigentlichen Amtsorte
Bahnbrücken,
Gochsheim, Münzesheim, Neuenbürg, Oberacker, Oberöwisheim,
Unteröwisheim und Waldangelloch.
Unteröwisheim wurde 1809 zum
Stadt- und ersten Landamt Bruchsal und ab 1810 dem zweiten Landamt Bruchsal
zugeordnet, Neuenbürg 1810 ebenfalls dem zweiten Landamt Bruchsal
zugeschlagen. Weitere Orte wurden ebenfalls nach 1807 anderen Ämtern
zugeordnet. Mit Beschluss vom 30. Juli 1813 wurde das Amt Gochsheim aufgehoben.
Die noch verbleibenden Orte wurden wie folgt aufgeteilt:
Rohrbach a.G., Eichelberg und Landshausen
kamen zum Amt Eppingen, Gochsheim, Bahnbrücken
und Oberacker zum Amt Bretten, Münzesheim zum Stadt- und ersten Landamt
Bruchsal sowie Oberöwisheim, Odenheim und Tiefenbach zum zweiten Landamt
Bruchsal. Bereits im Dezember 1813 kam Münzesheim jedoch vom Stadt-
und ersten Landamt Bruchsal ebenfalls zum Amt Bretten.
Kurzgeschichte des Amtsbezirkes
Der Raum Bretten gehörte bis 1802 zur Kurpfalz. Daher wurde das Amt Bretten von 1349-1802 als pfälzisches Amt geführt. 1802 wurde der Raum Bretten badisch und das ehemals pfälzische Amt zum Landamt Bretten, 1806 dann zum Amt Bretten und schließlich 1865 zum Bezirksamt Bretten. Dieses wurde am 1. Oktober 1936 aufgelöst. Das Gebiet wurde auf die Kreise Karlsruhe, Bruchsal, Pforzheim und Sinsheim aufgeteilt.
Die Gemeinden des Amtsbezirkes
Zum Bezirk des Amtes Bretten gehörten
ab 1802 folgende Orte:
Bretten, Eppingen, Bauerbach, Diedelsheim,
Gölshausen, Großgartach (badischer Anteil), Mühlbach, Münzesheim,
Rinklingen, Sprantal und Zaisenhausen. Bahnbrücken
gehörte seinerzeit noch zum Stabsamt Derdingen und ab 1806 zum Amt
Gochsheim.
Von 1805 bis 1809 unterstand das Amt
Bretten dem Stabsamt Eppingen. 1806 wurde Großgartach an Württemberg
abgegeben. Das Stabsamt Eppingen und das Amt Gochsheim wurde bis 1813 aufgelöst,
so dass sich der Bezirk Bretten fast jährlich veränderte. 1813
gelangte Sulzfeld an das neu gegründete Amt Eppingen. Die Gemeinden
des 1813 aufgelösten Amtes Gochsheim wurden wie folgt aufgeteilt:
Rohrbach a.G., Eichelberg und Landshausen
kamen zum Amt Eppingen, Gochsheim, Bahnbrücken
und Oberacker zum Amt Bretten, Münzesheim zum Stadt- und ersten Landamt
Bruchsal, sowie Oberöwisheim, Odenheim und Tiefenbach zum zweiten
Landamt Bruchsal. Bereits im Dezember 1813 wurde Münzesheim vom Stadt-
und ersten Landamt Bruchsal dem Amt Bretten zugeordnet. 1821 kamen vom
aufgelösten Amt Stein die Orte Dürrenbüchig, Nußbaum,
Stein und Wössingen zum Amt Bretten, so dass es 1821 folgende 22
Gemeinden umfasste:
Bretten, Bauerbach,
Bahnbrücken,
Büchig, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Flehingen, Gochsheim,
Gölshausen, Kürnbach (badischer Anteil 1/3; 2/3 gehörten
zu Hessen und unterstanden dem Amtmann in Wimpfen; das sog. badisch-hessische
Kondominat wurde erst 1905 aufgelöst; seither gehört Kürnbach
ganz zu Baden), Menzingen, Münzesheim, Neibsheim, Nußbaum, Oberacker,
Rinklingen, Ruit, Sickingen, Sprantal, Stein, Wössingen und Zaisenhausen.
1826 kam Gondelsheim hinzu, das bis dato ein eigenes Amt bildete, damit
erhöhte sich die Zahl der Gemeinden auf 23. 1920 kam Stein
zum Amt Pforzheim. 1924 wurde das Amt Eppingen aufgelöst, so dass
Bretten die Orte Mühlbach und Sulzfeld erhielt. Im Gegenzug musste
es Menzingen an das Bezirksamt Bruchsal abgeben, so dass die Gesamtzahl
der Gemeinden wieder 23 betrug. 1936 wurde das Bezirksamt Bretten
aufgelöst und die 23 Gemeinden auf die 4 Kreise Karlsruhe,
Bruchsal, Pforzheim und Sinsheim wie folgt aufgeteilt:
Karlsruhe erhielt die Gemeinden Bauerbach,
Bretten, Büchig, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Flehingen (unter
Eingemeindung von Sickingen), Gölshausen, Rinklingen und Wössingen.
Bruchsal erhielt die Gemeinden Bahnbrücken,
Gochsheim, Gondelsheim, Münzesheim, Neibsheim und Oberacker, Pforzheim
erhielt die Gemeinden Nußbaum, Ruit und Sprantal und Sinsheim erhielt
die Gemeinden Kürnbach, Mühlbach, Sulzfeld und Zaisenhausen.
Kurzgeschichte des Amtsbezirkes bzw. Landkreises
Der Raum Bruchsal gehörte bis 1803 zum Hochstift (Bistum) Speyer, kam dann zu Baden. Forthin bestand in Bruchsal ein Stadt- und ein Landamt, das wohl 1806/07 zum Oberamt vereinigt wurde. 1809 wurden wieder zwei Ämter geschaffen, das Stadt- und erste Landamt sowie das zweite Landamt. Ab 1819 wurden beide erneut zum Oberamt vereinigt, das 1865 zum Bezirksamt und schließlich 1938 zum Landkreis Bruchsal wurde. Dieser wurde mit der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 aufgelöst und dem Landkreis Karlsruhe einverleibt.
Die Gemeinden des Amtsbezirkes bzw. Landkreises
Nachdem Bruchsal badisch geworden war
gehörten ab 1803 zum Stadtamt Bruchsal die Stadt Bruchsal sowie die
Orte Büchenau, Forst und Neuthard. Zum Landamt Bruchsal gehörten
die Orte Büchig, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Jöhlingen,
Neibsheim, Obergrombach, Untergrombach, Ubstadt, Weiher und Wöschbach.
1807 wurden dem Oberamt Bruchsal die Gemeinden Langenbrücken, Neuenbürg,
Östringen, Stettfeld und Zeutern des 1803 eingerichteten und 1809
formell aufgelösten badischen Amtes Odenheim zugeordnet. Gleichzeitig
wurden Helmsheim, Jöhlingen und Wöschbach an das Amt Bretten
abgegeben. Jöhlingen und Wöschbach kamen jedoch bereits 1809
an das Amt Stein und 1821 schließlich an das Amt Durlach. 1809 kam
Neuenbürg vom Amt Bruchsal an das Amt Gochsheim und 1810 kamen Büchig
und Neibsheim an das Amt Bretten. Das Stadt- und das Landamt Bruchsal wurden
1809 vorübergehend zu einem Oberamt vereinigt. Im November 1809 wurden
beide Ämter jedoch wieder getrennt. Es entstand ein Stadt- und erstes
Landamt sowie ein zweites Landamt.
Zum Stadt- und ersten Landamt gehörten
die Stadt Bruchsal sowie die Orte Büchenau, Graben (von 1803-1809
beim Oberamt Karlsruhe), Heidelsheim, Helmsheim (von 1807-1809 beim Amt
Bretten), Liedolsheim (ab 1810, zuvor beim Amt Philippsburg), Neuthard,
Obergrombach, Rußheim (ab 1810, zuvor beim Amt Philippsburg) und
Untergrombach sowie von 1806-1810 noch Unteröwisheim (dann zum zweiten
Landamt) und von 1809-1810 Weingarten (vor 1809 und ab 1810 beim Amt Durlach).
Ab 1813 kam die durch Umsiedelung des Ortes Dettenheim neu angesiedelte
Gemeinde Karlsdorf sowie vorübergehend noch Münzesheim (ab Dezember
1813 jedoch zum Amt Bretten) hinzu.
Zum zweiten Landamt gehörten
die Orte Forst, Hambrücken, Langenbrücken, Mingolsheim (mit Schloss
Kislau, beide vom 1809 aufgelösten Amt Kislau), Neuenbürg, ab
1810 zusätzlich Langenbrücken, Östringen, Stettfeld,
Ubstadt, Unteröwisheim, Weiher und Zeutern und ab 1813 noch Oberöwisheim
und Odenheim (beiden von 1807-1813 beim Amt Gochsheim).
1819 wurden beide Ämter unter
Abtretung der Orte Graben, Liedolsheim und Rußheim an das Amt Karlsruhe,
zum Oberamt Bruchsal vereinigt. Dieses umfasste somit folgende
21 Gemeinden:
Bruchsal, Büchenau, Forst, Hambrücken,
Heidelsheim, Helmsheim, Karlsdorf, Langenbrücken, Mingolsheim, Neuenbürg,
Neuthard, Obergrombach, Oberöwisheim, Odenheim, Östringen, Stettfeld,
Ubstadt, Untergrombach, Unteröwisheim, Weiher und Zeutern.
1865 wurde das Oberamt zum Bezirksamt
Bruchsal erhoben und erhielt die Gemeinden des aufgelösten Amtes Philippsburg,
nämlich Huttenheim, Kirrlach, Kronau (1804-1807 beim Amt Kislau),
Neudorf, Oberhausen, Philippsburg, Rheinhausen, Rheinsheim und Wiesental.
Damit erhöhte sich die Zahl der Gemeinden auf 30.
1924 wurden die Gemeinden Menzingen
(vom Amt Bretten) sowie Eichelberg und Tiefenbach (vom aufgelösten
Amt Eppingen) zugeordnet. Der Bezirk umfasste somit 33 Gemeinden.
1930 wurde Waghäusel als selbständige Gemeinde anerkannt, wodurch
sich die Zahl auf 34 erhöhte.
Mit Gesetz vom 30. Juni 1936 wurde
die Zahl der Bezirksämter in Baden um 11 verringert. Bruchsal blieb
jedoch erhalten und erhielt vom aufgelösten Bezirk Bretten die Gemeinden
Bahnbrücken,
Gochsheim, Gondelsheim, Münzesheim, Neibsheim und Oberacker, musste
dafür aber die Gemeinden Eichelberg und Tiefenbach an das Amt bzw.
den späteren Landkreis Sinsheim abgeben. Der Bezirk bzw. Landkreis
Bruchsal umfasste somit ab 1936/38 folgende
38 Gemeinden:
Bahnbrücken, Bruchsal, Büchenau, Forst, Gochsheim, Gondelsheim, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Huttenheim, Karlsdorf, Kirrlach, Kronau, Langenbrücken, Menzingen, Mingolsheim, Münzesheim, Neibsheim, Neudorf, Neuenbürg, Neuthard, Oberacker, Obergrombach, Oberhausen, Oberöwisheim, Odenheim, Östringen, Philippsburg, Rheinhausen, Rheinsheim, Stettfeld, Ubstadt, Untergrombach, Unteröwisheim, Waghäusel, Weiher, Wiesental und Zeutern.
Stadtrechte hatten die Gemeinden Bruchsal, Gochsheim, Heidelsheim, Obergrombach, Philippsburg und Unteröwisheim. Die Kreisstadt Bruchsal erhielt mit Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg am 1.4.1956 die Rechtsstellung einer "Großen Kreisstadt". Die Gemeinde Mingolsheim erhielt am 30.6.1964 und die Gemeinde Langenbrücken am 6.9.1965 den Namenszusatz "Bad".
Ab 1970 wurde in Baden-Württemberg
eine Gemeindereform durchgeführt. Damit verringerte sich die Zahl
der Gemeinden auch im Landkreis Bruchsal. Als erste Gemeindezusammenschlüsse
im Landkreis Bruchsal sind zu verzeichnen: Am 1.4.1970 Ubstadt und Weiher
zur neuen Gemeinde Ubstadt-Weiher und am 1.1.1971 Bad Langenbrücken
und Bad Mingolsheim zur neuen Gemeinde Bad Mingolsheim-Langenbrücken
(ab 7.8.1972 dann neuer Gemeindename Bad Schönborn). Damit gab es
ab 1.1.1971 nur noch 36 Gemeinden. Am 1.7.1971 wurde die Stadt Obergrombach
und die Gemeinde Untergrombach in die Stadt Bruchsal eingegliedert und
am 1.9.1971 wurde die Stadt Kraichtal
aus 9 ehemals selbständigen Gemeinden (mit Bahnbrücken),
darunter Landshausen, welche bis dato zum Landkreis Sinsheim gehörte,
gebildet. Zum 1.1.1972 wurde die Gemeinde Zeutern in die 1970 gebildete
Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegliedert und die Gemeinde Neudorf vereinigte
sich mit der Gemeinde Graben (Landkreis Karlsruhe) zur neuen Gemeinde Graben-Neudorf,
wobei die neue Gemeinde künftig zum Landkreis Karlsruhe gehörte.
Ferner wurden am 1.1.1972 die Gemeinden Eichelberg und Tiefenbach (beide
bis dato zum Landkreis Sinsheim gehörig) in die Gemeinde Östringen
eingemeindet. Der Landkreis Bruchsal umfasste somit ab 1.1.1972 insgesamt
25
Gemeinden.
Am 1.3.1972 erfolgte die Eingliederung
der Gemeinde Neibsheim in die Stadt Bretten (Landkreis Karlsruhe) und am
1.7.1972 die Eingliederung der Gemeinden Büchenau und Helmsheim in
die Stadt Bruchsal.
Am 1.9.1972 wurde als letztes die
Gemeinde Stettfeld in die 1970 gebildete Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegliedert
(Diese Gemeinde bestand nunmehr aus 4 Ortsteilen). Am Ende seines Bestehens
zum 31.12.1972 umfasste der Landkreis Bruchsal nur noch 21 Gemeinden.
Diese gingen mit Inkrafttreten der Kreisreform in Baden-Württemberg
zum 1.1.1973 alle auf den neuen Landkreis Karlsruhe über, wobei gleichzeitig
die Gemeinde Huttenheim in die Stadt Philippsburg eingegliedert wurde,
so dass das alte Kreisgebiet von Bruchsal am 1.1.1973 noch 20 Gemeinden
umfasste.
Bis zum Abschluss der Gemeindereform
zum 1.1.1975 verringerte sich die Zahl der Gemeinden auf dem Gebiet des
alten Landkreises Bruchsal nochmals. Seit 1.1.1975 umfasst das alte Kreisgebiet
des Landkreises Bruchsal nur noch 13 selbständige Gemeinden
(Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard,
Kraichtal,
Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher
und Waghäusel) sowie die bereits vor der Kreisreform an den damaligen
Landkreis Karlsruhe abgetretenen Orte Neibsheim (Stadt Bretten) und Neudorf
(Gemeinde Graben-Neudorf).
Der Landkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Karlsruhe
Geschichte des Amtsbezirkes bzw.
Landkreises und Stadtkreises
Der Raum Karlsruhe gehört zum
Stammland von Baden. Die Stadt Karlsruhe wurde am 17. Juni 1715 mit der
Grundsteinlegung für das Schloss gegründet. Am 18. Oktober 1717
zogen alle Dienststellen von Durlach nach Karlsruhe um. Gleichzeitig wurde
ein Oberamt Karlsruhe geschaffen, das bis 1721 nur für die
Stadt Karlsruhe zuständig war. Dann erhielt es einige Gemeinden. 1752
wurde es mit dem Oberamt Durlach in Personalunion geführt, blieb jedoch
bis 1803 in seinem Umfang unverändert. 1809 wurde das Oberamt Karlsruhe
in ein Landamt Karlsruhe und ein Stadtamt Karlsruhe
geteilt, 1865 jedoch wieder zum Bezirksamt Karlsruhe vereinigt.
1938 wurde das Bezirksamt Karlsruhe in den Landkreis Karlsruhe überführt
und gleichzeitig der Stadtkreis Karlsruhe geschaffen. Bei der Kreisreform
zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Karlsruhe um den kompletten Landkreis
Bruchsal, sowie um insgesamt 10 Orte der Landkreise Sinsheim (6 Orte),
Vaihingen (1 Ort mit Nebenort), Pforzheim (1 Ort) und Rastatt (1 Ort) auf
seinen heutigen Umfang vergrößert. Gleichzeitig gab der Landkreis
ab 1972 insgesamt 7 Orte an den Stadtkreis Karlsruhe ab.
Die Gemeinden des Amtsbezirkes bzw.
Landkreises und Stadtkreises
Bis 1721 umfasste das Oberamt Karlsruhe
nur die Stadt Karlsruhe, dann wurden ihm die Ämter Mühlburg,
Graben und Staffort zugeordnet, so dass das Oberamt somit für folgende
Städte und Gemeinden zuständig war:
Karlsruhe, Mühlburg, Knielingen,
Teutschneureut, Welschneureut, Eggenstein, Spöck, Linkenheim, Hochstetten,
Liedolsheim, Rußheim, Graben, Staffort, Schröck (ab 31.3.1833
in Leopoldshafen umbenannt), Friedrichstal und Rüppurr. 1803 wurden
Spöck und Staffort dem Amt Durlach angegliedert. Bei der Trennung
in ein Landamt und ein Stadtamt Karlsruhe 1809 wurde das Landamt für
die Stadt Mühlburg und die Gemeinden Eggenstein, Friedrichstal, Hochstetten,
Knielingen, Linkenheim, Rüppurr, Schröck (ab 31.3.1833 in Leopoldshafen
umbenannt), Welschneureut und Teutschneureut (alle vom bisherigen Oberamt
Karlsruhe), Grünwinkel, Daxlanden, Beiertheim, Bulach und dem Schloss
(Hofgut) Scheibenhardt (vom verkleinerten Amt Ettlingen) sowie Rintheim,
Blankenloch, Büchig, Spöck und Staffort (vom Oberamt Durlach)
zuständig. Die ebenfalls zugeordneten Gemeinden Liedolsheim und Rußheim
wurden 1810 dem Amt Philippsburg zugeschlagen. Liedolsheim kam jedoch 1819
wieder zum Amt Karlsruhe, wohin gegen Rußheim 1819 zum Amt Bruchsal
kam. Das Stadtamt Karlsruhe war ab 1809 ausschließlich für die
Residenzstadt Karlsruhe zuständig.
Mit der Bezirksreform in Baden im
Jahr 1865 wurden das Stadtamt und das Landamt Karlsruhe zum Bezirksamt
Karlsruhe vereinigt. Gleichzeitig wurden in Baden Kreise geschaffen. Der
Großkreis Karlsruhe umfasste die Bezirke Bretten, Bruchsal, Durlach,
Ettlingen, Karlsruhe und Pforzheim. Die Kreise waren körperschaftliche
Verbände, hingegen blieben die Bezirke rein staatliche Behörden.
1921 wurde Forchheim vom Bezirksamt Ettlingen dem Bezirksamt Karlsruhe
zugeordnet.
Am 31. März 1924 wurde das Bezirksamt
Durlach aufgelöst. Bereits 1921 waren die Gemeinden Langensteinbach,
Spielberg und Auerbach vom Amt Durlach dem Amt Ettlingen zugeschlagen worden.
Die 1924 noch verbleiben Gemeinden des Amtsbezirks Durlach, Durlach (mit
Aue), Berghausen, Blankenloch, Büchig, Grötzingen, Hagsfeld,
Hohenwettersbach, Jöhlingen, Rintheim, Söllingen, Stupferich
(seit 1809 bei Durlach, zuvor bei Ettlingen), Wolfartsweier, Weingarten,
Grünwettersbach, Palmbach wurden dem Bezirk Karlsruhe zugeschlagen.
Die seit 1821 ebenfalls zum Amt Durlach gehörigen Orte Singen, Königsbach
und Wilferdingen wurden dem Bezirk Pforzheim zugeordnet.
Der Bezirk Karlsruhe umfasste somit
ab 1924 die Stadt Karlsruhe, mit den inzwischen eingemeinden Orten (in
Klammern das Jahr der Eingemeindung) Mühlburg (1886), Beiertheim (1907),
Rüppurr (1907), Rintheim (1907), Grünwinkel (1909) und Daxlanden
(1910) sowie die Gemeinden Berghausen, Blankenloch, Büchig bei Karlsruhe,
Bulach (mit dem Schloss bzw. ehem. Hofgut Scheibenhardt), Durlach (mit
Aue), Eggenstein, Friedrichstal, Grötzingen, Grünwettersbach,
Hagsfeld, Hochstetten, Hohenwettersbach, Knielingen, Leopoldshafen (bis
31.3.1833 Schröck), Liedolsheim, Linkenheim, Palmbach, Söllingen,
Spöck, Staffort, Stupferich, Teutschneureut, Weingarten, Welschneureut,
Wolfartsweier.
Bei der Auflösung der Bezirke
Bretten und Ettlingen im Jahre 1936/37 erhielt der Bezirk Karlsruhe nochmals
einen erheblichen Zuwachs. Vom Bezirk Bretten erhielt das Bezirksamt
Karlsruhe die Gemeinden Bauerbach, Bretten, Büchig bei Bretten, Diedelsheim,
Dürrenbüchig, Flehingen (unter Eingemeindung von Sickingen),
Gölshausen, Rinklingen und Wössingen. Vom Amt Ettlingen erhielt
das Bezirksamt Karlsruhe die Gemeinden Auerbach, Bruchhausen, Burbach,
Busenbach, Ettlingen, Ettlingenweier, Etzenrot, Langensteinbach, Mörsch,
Neuburgweier, Oberweier, Pfaffenrot, Reichenbach, Schielberg, Schluttenbach,
Schöllbronn, Spessart, Spielberg, Sulzbach und Völkersbach. Malsch
wurde zunächst dem Bezirk Rastatt zugeschlagen, gehörte ab 1939
jedoch auch zum Landkreis Karlsruhe.
1938 wurde das Bezirksamt Karlsruhe in den Landkreis Karlsruhe überführt und gleichzeitig wurde der Stadtkreis Karlsruhe gebildet.
Zum Stadtkreis Karlsruhe gehörte nur die Stadt Karlsruhe mit ihren eingemeinden Orten (in Klammern das Jahr der Eingemeindung) Mühlburg (1886), Beiertheim (1907), Rüppurr (1907), Rintheim (1907), Grünwinkel (1909), Daxlanden (1910), Bulach (1928), Knielingen (1935), Durlach (mit Aue, 1938) und Hagsfeld (1938). Der Stadtkreis Karlsruhe erhielt durch die Gemeindereform der 70er Jahre vom Landkreis Karlsruhe ab 1972 mehrere Gemeinden, bis er am 14.2.1975 seine heutige Ausdehnung erreichte. Im einzelnen wurden eingemeindet: Stupferich und Hohenwettersbach am 1.1.1972, Wolfartsweier am 1.1.1973, Grötzingen am 1.1.1974, Wettersbach (gebildet am 1.1.1972 durch Vereinigung der Gemeinden Grünwettersbach und Palmbach) am 1.1.1975 und Neureut (Baden) am 14.2.1975.
Zum Landkreis Karlsruhe gehörten
ab 1938 folgende 58 Gemeinden (davon gehören heute 7 zum Stadtkreis
Karlsruhe):
Auerbach, Bauerbach, Berghausen, Blankenloch
(mit dem 1936 eingemeindeten Büchig bei Karlsruhe), Bretten, Bruchhausen,
Büchig bei Bretten, Burbach, Busenbach, Diedelsheim, Dürrenbüchig,
Eggenstein, Ettlingen, Ettlingenweier, Etzenrot, Flehingen (mit dem 1936
eingemeindeten Sickingen), Forchheim, Friedrichstal, Gölshausen, Graben,
Grötzingen, Grünwettersbach, Hochstetten, Hohenwettersbach, Jöhlingen,
Kleinsteinbach, Langensteinbach, Leopoldshafen (bis 31.3.1833 Schröck),
Liedolsheim, Linkenheim, Malsch, Mörsch, Mutschelbach (gebildet 1936
durch Vereinigung von Obermutschelbach und Untermutschelbach), Neuburgweier,
Neureut (gebildet am 1.11.1935 durch Vereinigung von Teutschneureut und
Welschneureut), Oberweier, Palmbach, Pfaffenrot, Reichenbach, Rinklingen,
Ruit, Rußheim, Schielberg, Schluttenbach, Schöllbronn, Söllingen,
Spessart, Spielberg, Spöck, Sprantal, Staffort, Stupferich, Sulzbach,
Völkersbach, Weingarten (Baden), Wöschbach, Wössingen, Wolfartsweier.
Zwischen den Jahren 1971 und 1973
(Kreisreform) veränderte der Landkreis Karlsruhe seine Grenzen
mehrmals, dann wurde er um den Landkreis Bruchsal sowie 10 Orte der Landkreise
Sinsheim, Pforzheim, Rastatt und Vaihingen erheblich vergrößert.
Auch nach 1973 veränderte er seine Grenzen mehrmals, bis er am 14.2.1975
nach Abschluss der Gemeindereform seinen endgültigen, heute noch gültigen
Umfang erreichte.
Die Zahl der Gemeinen im Landkreis
Karlsruhe änderte sich mit der Gemeindereform ab 1970 wie folgt:
Den Anfang machten am 1.1.1971 Rinklingen,
welches nach Bretten und Sulzbach, welches nach Malsch eingemeindet wurden.
Ferner vereinigten sich Jöhlingen und Wössingen zur neuen Gemeinde
Walzbachtal. Am 1.7.1971 folgte die Vereinigung von Burbach, Pfaffenrot
und Schielberg zur neuen Gemeinde Marxzell sowie die Eingemeindung von
Etzenrot nach Reichenbach. Schließlich vereinigten sich am 1.9.1971
die Gemeinden Auerbach, Langensteinbach, Mutschelbach, Spielberg und das
bisher zum Landkreis Pforzheim gehörende Ittersbach zur neuen Gemeinde
Karlsbad. Damit hatte der Landkreis Karlsruhe am Jahresende 1972 nur noch
49
Gemeinden.
Am 1.1.1972 wurden die Gemeinden Stupferich
und Hohenwettersbach in den Stadtkreis Karlsruhe eingegliedert. Ferner
vereinigten sich Grünwettersbach und Palmbach zur neuen Gemeinde Wettersbach
sowie Graben und Neudorf zur neuen Gemeinde Graben-Neudorf. Dies letzt
genannte Vereinigung hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Zahl der Gemeinden,
da Neudorf zuvor zum Landkreis Bruchsal gehörte. Am 1.1.1972 wurde
ferner Busenbach nach Reichenbach eingemeindet (die Gemeinde Reichenbach
wurde dann am 19.11.1974 in Waldbronn umbenannt.)
Am 2.2.1972 wurde Bauerbach nach Bretten,
am 1.3.1972 Spessart nach Ettlingen, am 1.4.1972 Waldprechtsweier, bisher
zum Kreis Rastatt gehörig, nach Malsch (dadurch keine Veränderung
in der Zahl der Gemeinden) und am 1.6.1972 Dürrenbüchig nach
Bretten eingemeindet.
Am Vorabend der Kreisreform am 31.12.1972
hatte der Landkreis Karlsruhe somit nur noch 42 Gemeinden.
Am 1.1.1973 wurde dem Landkreis Karlsruhe
der gesamte Landkreis Bruchsal mit seinen damaligen
20 Gemeinden
(darunter Kraichtal), die Gemeinden
Kürnbach, Sulzfeld und Zaisenhausen (alle vom Landkreis Sinsheim)
sowie vom Landkreis Vaihingen die Gemeinde Oberderdingen (mit Großvillars;
Oberderdingen hieß bis 2.6.1964 nur Derdingen) zugeordnet. Gleichzeitig
wurden zum 1.1.1973 die Gemeinde Wolfartsweier in den Stadtkreis Karlsruhe,
die Gemeinden Ruit und Sprantal in die Stadt Bretten, Völkersbach
in die Gemeinde Malsch und Flehingen in die Gemeinde Oberderdingen eingegliedert.
Damit hatte der neue Landkreis Karlsruhe am 1.1.1973 insgesamt 61 Gemeinden.
Am 1.1.1974 wurde Grötzingen
in den Stadtkreis Karlsruhe, Büchig bei Bretten nach Bretten und Odenheim
nach Östringen eingegliedert. Ferner vereinigten sich Berghausen,
Kleinsteinbach, Söllingen und Wöschbach zur neuen Gemeinde Pfinztal.
Am 1.10.1974 wurden Bruchhausen, Ettlingenweier, Oberweier, Schluttenbach
und Schöllbronn nach Ettlingen, Heidelsheim nach Bruchsal sowie Rheinsheim
nach Philippsburg eingegliedert. Am 1.12.1974 vereinigten sich die Gemeinden
Eggenstein und Leopoldshafen zur neuen Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen.
Damit hatte der Landkreis Karlsruhe am Jahresende 1974 nur noch 47 Gemeinden.
Am 1.1.1975 wurde Wettersbach in den
Stadtkreis Karlsruhe sowie Diedelsheim und Gölshausen in die Stadt
Bretten eingegliedert. Ferner vereinigten sich Liedolsheim und Rußheim
zur neuen Gemeinde Liedolsheim-Rußheim (am 1.1.1978 in Dettenheim
umbenannt), Linkenheim und Hochstetten zur neuen Gemeinden Linkenheim-Hochstetten,
Forchheim, Mörsch und Neuburgweier zur neuen Gemeinde Rheinstetten,
Karlsdorf und Neuthard zur neuen Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Oberhausen
und Rheinhausen zur neuen Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, Kirrlach, Waghäusel
und Wiesental zur neuen Gemeinde Waghäusel sowie Blankenloch (mit
Büchig bei Karlsruhe), Friedrichstal, Spöck und Staffort zur
neuen Gemeinde Stutensee. Schließlich wurde am 14.2.1975 Neureut
(Baden) in den Stadtkreis Karlsruhe eingegliedert.
Damit erreichte der Landkreis Karlsruhe
seinen heutigen Umfang mit einer Gesamtzahl von 32 Gemeinden. Unter
diesen tragen 6 Gemeinden einen Doppelnamen. In ganz Baden-Württemberg
gibt es insgesamt 45 Gemeinden mit Doppelnamen. Damit ist Karlsruhe der
Landkreis mit den meisten Gemeinden mit Doppelnamen. Es sind dies: Eggenstein-Leopoldshafen,
Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Linkenheim-Hochstetten, Oberhausen-Rheinhausen
und Ubstadt-Weiher. Von 1975-1977 gab es noch eine 7. Gemeinde mit Doppelnamen,
nämlich Liedolsheim-Rußheim. Am 1. Januar 1978 änderte
diese Gemeinde jedoch ihren Namen in Dettenheim.
Im Landkreis Karlsruhe dürfte
wohl auch die Gemeinde mit dem längsten Namen in Baden-Württemberg,
Eggenstein-Leopoldshafen (24 Buchstaben bzw. Zeichen) liegen.
© März 2002 www.bahnbruecken.de Martin W. Richter