Bahnbrücken

Die für den Ort zuständigen
Ämter und Kreise
sowie eine kurze Beschreibung
dieser Verwaltungsbezirke
 
 

Amtszugehörigkeit des Ortes - Das Amt Gochsheim - Das Amt Bretten -
Der Landkreis Bruchsal - Der Landkreis Karlsruhe






Die Zugehörigkeit des Ortes zu den verschiedenen Ämtern und Kreisen bis heute

Bahnbrücken war Filial von Gochsheim und gehörte am Anfang seiner Geschichte folglich auch zum Amt Gochsheim.
Nachdem Bahnbrücken zum Kloster Herrenalb und folglich mit diesem später zum Herzogtum Württemberg gehörte, wurde der Ort 1504 dem herrenalbischen Stabsamt Derdingen angegliedert und verblieb dort bis zum Anschluss an das Großherzogtum Baden im Jahre 1806. Dann wurde es dem wieder gegründeten nunmehr badischen Amt Gochsheim zugeschlagen. Als dieses im Jahre 1813 aufgelöst wurde, kam Bahnbrücken zum Amt Bretten, welches ab 1865 Bezirksamt Bretten hieß. Dort verblieb der Ort bis zu dessen Auflösung im Jahre 1936. 1840 sollte Bahnbrücken zusammen mit den Gemeinden Kürnbach, Menzingen und Zaisenhausen dem Amt Eppingen zugeordnet werden, weil dieses 4 Gemeinden an das neu gebildete fürstlich-leiningensche Amt Sinsheim abgeben musste. Die 4 Gemeinden lehnten dies jedoch ab und blieben beim Amt Bretten. Nach Auflösung des Bezirksamtes Bretten und der Aufteilung dessen 23 Gemeinden auf die 4 Kreise Karlsruhe, Bruchsal, Pforzheim und Sinsheim kam Bahnbrücken zum Bezirksamt Bruchsal. 1938 wurde das Bezirksamt Bruchsal in den Landkreis Bruchsal überführt. Auch nach Bildung der Stadt Kraichtal zum 1. September 1971 blieb die neue Kommune weiterhin im Landkreis Bruchsal. Erst mit der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Bruchsal aufgelöst. Er wurde ganz dem Landkreis Karlsruhe einverleibt. Seither gehört die Stadt Kraichtal zum Landkreis Karlsruhe, der seit 1977 insgesamt 35 Gemeinden umfasst.
 
 

Das Amt Gochsheim

Gochsheim war am Anfang des 13. Jahrhundert im Besitz der Grafen von Eberstein, welche hier eine ihrer Residenzen hatten. Gochsheim hatte daher schon sehr früh die Aufgaben einer Amtsstadt. Ab 1353 hatte die Kurpfalz und ab 1504 Württemberg die Lehenshoheit über das Grafengeschlecht bis zu deren Aussterben. Dann kam die Stadt ganz an Württemberg. Bis 1806 wurde in Gochsheim daher ein württembergisches Amt geführt. Danach kam es an Baden, bis es schließlich 1813 endgültig aufgelöst wurde.
Der Amtsbezirk umfasste zunächst folgende Orte: Gochsheim, Bahnbrücken, Gölshausen (nur 1/4), Neuenbürg und Waldangelloch. 1504 kam Bahnbrücken zum Stabsamt Derdingen. Nach 1660 gingen dem Amt Gochsheim die Dörfer Gölshausen und Neuenbürg verloren, so dass der Amtsbezirk 1801 nur noch aus Gochsheim und Waldangelloch bestand. Nach dem Übergang an Baden 1806 wurde in Gochsheim zunächst nur ein provisorisches Amt eingerichtet.
Erst am 22. Juni 1807 wurde das Amt Gochsheim formell neu gegründet und umfasste die grundherrlichen Orte Adelshofen, Boxdorf, Dammhof, Flehingen, Ittlingen, Menzingen, Sinsheim und Sulzfeld, die Orte der alten Grafschaft Odenheim Eichelberg, Landshausen, Odenheim, Rohrbach a.G. und Tiefenbach sowie die eigentlichen Amtsorte Bahnbrücken, Gochsheim, Münzesheim, Neuenbürg, Oberacker, Oberöwisheim, Unteröwisheim und Waldangelloch.
Unteröwisheim wurde 1809 zum Stadt- und ersten Landamt Bruchsal und ab 1810 dem zweiten Landamt Bruchsal zugeordnet, Neuenbürg 1810 ebenfalls dem zweiten Landamt Bruchsal zugeschlagen. Weitere Orte wurden ebenfalls nach 1807 anderen Ämtern zugeordnet. Mit Beschluss vom 30. Juli 1813 wurde das Amt Gochsheim aufgehoben. Die noch verbleibenden Orte wurden wie folgt aufgeteilt:
Rohrbach a.G., Eichelberg und Landshausen kamen zum Amt Eppingen, Gochsheim, Bahnbrücken und Oberacker zum Amt Bretten, Münzesheim zum Stadt- und ersten Landamt Bruchsal sowie Oberöwisheim, Odenheim und Tiefenbach zum zweiten Landamt Bruchsal. Bereits im Dezember 1813 kam Münzesheim jedoch vom Stadt- und ersten Landamt Bruchsal ebenfalls zum Amt Bretten.
 
 

Das Amt Bretten

Kurzgeschichte des Amtsbezirkes

Der Raum Bretten gehörte bis 1802 zur Kurpfalz. Daher wurde das Amt Bretten von 1349-1802 als pfälzisches Amt geführt. 1802 wurde der Raum Bretten badisch und das ehemals pfälzische Amt zum Landamt Bretten, 1806 dann zum Amt Bretten und schließlich 1865 zum Bezirksamt Bretten. Dieses wurde am 1. Oktober 1936 aufgelöst. Das Gebiet wurde auf die Kreise Karlsruhe, Bruchsal, Pforzheim und Sinsheim aufgeteilt.

Die Gemeinden des Amtsbezirkes

Zum Bezirk des Amtes Bretten gehörten ab 1802 folgende Orte:
Bretten, Eppingen, Bauerbach, Diedelsheim, Gölshausen, Großgartach (badischer Anteil), Mühlbach, Münzesheim, Rinklingen, Sprantal und Zaisenhausen. Bahnbrücken gehörte seinerzeit noch zum Stabsamt Derdingen und ab 1806 zum Amt Gochsheim.
Von 1805 bis 1809 unterstand das Amt Bretten dem Stabsamt Eppingen. 1806 wurde Großgartach an Württemberg abgegeben. Das Stabsamt Eppingen und das Amt Gochsheim wurde bis 1813 aufgelöst, so dass sich der Bezirk Bretten fast jährlich veränderte. 1813 gelangte Sulzfeld an das neu gegründete Amt Eppingen. Die Gemeinden des 1813 aufgelösten Amtes Gochsheim wurden wie folgt aufgeteilt:
Rohrbach a.G., Eichelberg und Landshausen kamen zum Amt Eppingen, Gochsheim, Bahnbrücken und Oberacker zum Amt Bretten, Münzesheim zum Stadt- und ersten Landamt Bruchsal, sowie Oberöwisheim, Odenheim und Tiefenbach zum zweiten Landamt Bruchsal. Bereits im Dezember 1813 wurde Münzesheim vom Stadt- und ersten Landamt Bruchsal dem Amt Bretten zugeordnet. 1821 kamen vom aufgelösten Amt Stein die Orte Dürrenbüchig, Nußbaum, Stein und Wössingen zum Amt Bretten, so dass es 1821 folgende 22 Gemeinden umfasste:
Bretten, Bauerbach, Bahnbrücken, Büchig, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Flehingen, Gochsheim, Gölshausen, Kürnbach (badischer Anteil 1/3; 2/3 gehörten zu Hessen und unterstanden dem Amtmann in Wimpfen; das sog. badisch-hessische Kondominat wurde erst 1905 aufgelöst; seither gehört Kürnbach ganz zu Baden), Menzingen, Münzesheim, Neibsheim, Nußbaum, Oberacker, Rinklingen, Ruit, Sickingen, Sprantal, Stein, Wössingen und Zaisenhausen. 1826 kam Gondelsheim hinzu, das bis dato ein eigenes Amt bildete, damit erhöhte sich die Zahl der Gemeinden auf 23. 1920 kam Stein zum Amt Pforzheim. 1924 wurde das Amt Eppingen aufgelöst, so dass Bretten die Orte Mühlbach und Sulzfeld erhielt. Im Gegenzug musste es Menzingen an das Bezirksamt Bruchsal abgeben, so dass die Gesamtzahl der Gemeinden wieder 23 betrug. 1936 wurde das Bezirksamt Bretten aufgelöst und die 23 Gemeinden auf die 4 Kreise Karlsruhe, Bruchsal, Pforzheim und Sinsheim wie folgt aufgeteilt:
Karlsruhe erhielt die Gemeinden Bauerbach, Bretten, Büchig, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Flehingen (unter Eingemeindung von Sickingen), Gölshausen, Rinklingen und Wössingen. Bruchsal erhielt die Gemeinden Bahnbrücken, Gochsheim, Gondelsheim, Münzesheim, Neibsheim und Oberacker, Pforzheim erhielt die Gemeinden Nußbaum, Ruit und Sprantal und Sinsheim erhielt die Gemeinden Kürnbach, Mühlbach, Sulzfeld und Zaisenhausen.
 

Der Landkreis Bruchsal

Kurzgeschichte des Amtsbezirkes bzw. Landkreises

Der Raum Bruchsal gehörte bis 1803 zum Hochstift (Bistum) Speyer, kam dann zu Baden. Forthin bestand in Bruchsal ein Stadt- und ein Landamt, das wohl 1806/07 zum Oberamt vereinigt wurde. 1809 wurden wieder zwei Ämter geschaffen, das Stadt- und erste Landamt sowie das zweite Landamt. Ab 1819 wurden beide erneut zum Oberamt vereinigt, das 1865 zum Bezirksamt und schließlich 1938 zum Landkreis Bruchsal wurde. Dieser wurde mit der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 aufgelöst und dem Landkreis Karlsruhe einverleibt.

Die Gemeinden des Amtsbezirkes bzw. Landkreises

Nachdem Bruchsal badisch geworden war gehörten ab 1803 zum Stadtamt Bruchsal die Stadt Bruchsal sowie die Orte Büchenau, Forst und Neuthard. Zum Landamt Bruchsal gehörten die Orte Büchig, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Jöhlingen, Neibsheim, Obergrombach, Untergrombach, Ubstadt, Weiher und Wöschbach. 1807 wurden dem Oberamt Bruchsal die Gemeinden Langenbrücken, Neuenbürg, Östringen, Stettfeld und Zeutern des 1803 eingerichteten und 1809 formell aufgelösten badischen Amtes Odenheim zugeordnet. Gleichzeitig wurden Helmsheim, Jöhlingen und Wöschbach an das Amt Bretten abgegeben. Jöhlingen und Wöschbach kamen jedoch bereits 1809 an das Amt Stein und 1821 schließlich an das Amt Durlach. 1809 kam Neuenbürg vom Amt Bruchsal an das Amt Gochsheim und 1810 kamen Büchig und Neibsheim an das Amt Bretten. Das Stadt- und das Landamt Bruchsal wurden 1809 vorübergehend zu einem Oberamt vereinigt. Im November 1809 wurden beide Ämter jedoch wieder getrennt. Es entstand ein Stadt- und erstes Landamt sowie ein zweites Landamt.
Zum Stadt- und ersten Landamt gehörten die Stadt Bruchsal sowie die Orte Büchenau, Graben (von 1803-1809 beim Oberamt Karlsruhe), Heidelsheim, Helmsheim (von 1807-1809 beim Amt Bretten), Liedolsheim (ab 1810, zuvor beim Amt Philippsburg), Neuthard, Obergrombach, Rußheim (ab 1810, zuvor beim Amt Philippsburg) und Untergrombach sowie von 1806-1810 noch Unteröwisheim (dann zum zweiten Landamt) und von 1809-1810 Weingarten (vor 1809 und ab 1810 beim Amt Durlach). Ab 1813 kam die durch Umsiedelung des Ortes Dettenheim neu angesiedelte Gemeinde Karlsdorf sowie vorübergehend noch Münzesheim (ab Dezember 1813 jedoch zum Amt Bretten) hinzu.
Zum zweiten Landamt gehörten die Orte Forst, Hambrücken, Langenbrücken, Mingolsheim (mit Schloss Kislau, beide vom 1809 aufgelösten Amt Kislau), Neuenbürg, ab 1810 zusätzlich  Langenbrücken, Östringen, Stettfeld, Ubstadt, Unteröwisheim, Weiher und Zeutern und ab 1813 noch Oberöwisheim und Odenheim (beiden von 1807-1813 beim Amt Gochsheim).
1819 wurden beide Ämter unter Abtretung der Orte Graben, Liedolsheim und Rußheim an das Amt Karlsruhe, zum Oberamt Bruchsal vereinigt. Dieses umfasste somit folgende 21 Gemeinden:
Bruchsal, Büchenau, Forst, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Karlsdorf, Langenbrücken, Mingolsheim, Neuenbürg, Neuthard, Obergrombach, Oberöwisheim, Odenheim, Östringen, Stettfeld, Ubstadt, Untergrombach, Unteröwisheim, Weiher und Zeutern.
1865 wurde das Oberamt zum Bezirksamt Bruchsal erhoben und erhielt die Gemeinden des aufgelösten Amtes Philippsburg, nämlich Huttenheim, Kirrlach, Kronau (1804-1807 beim Amt Kislau), Neudorf, Oberhausen, Philippsburg, Rheinhausen, Rheinsheim und Wiesental. Damit erhöhte sich die Zahl der Gemeinden auf 30.
1924 wurden die Gemeinden Menzingen (vom Amt Bretten) sowie Eichelberg und Tiefenbach (vom aufgelösten Amt Eppingen) zugeordnet. Der Bezirk umfasste somit 33 Gemeinden. 1930 wurde Waghäusel als selbständige Gemeinde anerkannt, wodurch sich die Zahl auf 34 erhöhte.
Mit Gesetz vom 30. Juni 1936 wurde die Zahl der Bezirksämter in Baden um 11 verringert. Bruchsal blieb jedoch erhalten und erhielt vom aufgelösten Bezirk Bretten die Gemeinden Bahnbrücken, Gochsheim, Gondelsheim, Münzesheim, Neibsheim und Oberacker, musste dafür aber die Gemeinden Eichelberg und Tiefenbach an das Amt bzw. den späteren Landkreis Sinsheim abgeben. Der Bezirk bzw. Landkreis Bruchsal umfasste somit ab 1936/38 folgende 38 Gemeinden:

Bahnbrücken, Bruchsal, Büchenau, Forst, Gochsheim, Gondelsheim, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Huttenheim, Karlsdorf, Kirrlach, Kronau, Langenbrücken, Menzingen, Mingolsheim, Münzesheim, Neibsheim, Neudorf,  Neuenbürg, Neuthard, Oberacker, Obergrombach, Oberhausen, Oberöwisheim, Odenheim, Östringen, Philippsburg, Rheinhausen, Rheinsheim, Stettfeld, Ubstadt, Untergrombach, Unteröwisheim, Waghäusel, Weiher, Wiesental und Zeutern.

Stadtrechte hatten die Gemeinden Bruchsal, Gochsheim, Heidelsheim, Obergrombach, Philippsburg und Unteröwisheim. Die Kreisstadt Bruchsal erhielt mit Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg am 1.4.1956 die Rechtsstellung einer "Großen Kreisstadt". Die Gemeinde Mingolsheim erhielt am 30.6.1964 und die Gemeinde Langenbrücken am 6.9.1965 den Namenszusatz "Bad".

Ab 1970 wurde in Baden-Württemberg eine Gemeindereform durchgeführt. Damit verringerte sich die Zahl der Gemeinden auch im Landkreis Bruchsal. Als erste Gemeindezusammenschlüsse im Landkreis Bruchsal sind zu verzeichnen: Am 1.4.1970 Ubstadt und Weiher zur neuen Gemeinde Ubstadt-Weiher und am 1.1.1971 Bad Langenbrücken und Bad Mingolsheim zur neuen Gemeinde Bad Mingolsheim-Langenbrücken (ab 7.8.1972 dann neuer Gemeindename Bad Schönborn). Damit gab es ab 1.1.1971 nur noch 36 Gemeinden. Am 1.7.1971 wurde die Stadt Obergrombach und die Gemeinde Untergrombach in die Stadt Bruchsal eingegliedert und am 1.9.1971 wurde die Stadt Kraichtal aus 9 ehemals selbständigen Gemeinden (mit Bahnbrücken), darunter Landshausen, welche bis dato zum Landkreis Sinsheim gehörte, gebildet. Zum 1.1.1972 wurde die Gemeinde Zeutern in die 1970 gebildete Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegliedert und die Gemeinde Neudorf vereinigte sich mit der Gemeinde Graben (Landkreis Karlsruhe) zur neuen Gemeinde Graben-Neudorf, wobei die neue Gemeinde künftig zum Landkreis Karlsruhe gehörte. Ferner wurden am 1.1.1972 die Gemeinden Eichelberg und Tiefenbach (beide bis dato zum Landkreis Sinsheim gehörig) in die Gemeinde Östringen eingemeindet. Der Landkreis Bruchsal umfasste somit ab 1.1.1972 insgesamt 25 Gemeinden.
Am 1.3.1972 erfolgte die Eingliederung der Gemeinde Neibsheim in die Stadt Bretten (Landkreis Karlsruhe) und am 1.7.1972 die Eingliederung der Gemeinden Büchenau und Helmsheim in die Stadt Bruchsal.
Am 1.9.1972 wurde als letztes die Gemeinde Stettfeld in die 1970 gebildete Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegliedert  (Diese Gemeinde bestand nunmehr aus 4 Ortsteilen). Am Ende seines Bestehens zum 31.12.1972 umfasste der Landkreis Bruchsal nur noch 21 Gemeinden. Diese gingen mit Inkrafttreten der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1.1.1973 alle auf den neuen Landkreis Karlsruhe über, wobei gleichzeitig die Gemeinde Huttenheim in die Stadt Philippsburg eingegliedert wurde, so dass das alte Kreisgebiet von Bruchsal am 1.1.1973 noch 20 Gemeinden umfasste.

Bis zum Abschluss der Gemeindereform zum 1.1.1975 verringerte sich die Zahl der Gemeinden auf dem Gebiet des alten Landkreises Bruchsal nochmals. Seit 1.1.1975 umfasst das alte Kreisgebiet des Landkreises Bruchsal nur noch 13 selbständige Gemeinden (Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher und Waghäusel) sowie die bereits vor der Kreisreform an den damaligen Landkreis Karlsruhe abgetretenen Orte Neibsheim (Stadt Bretten) und Neudorf (Gemeinde Graben-Neudorf).
 
 

Der Landkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Karlsruhe

Geschichte des Amtsbezirkes bzw. Landkreises und Stadtkreises
Der Raum Karlsruhe gehört zum Stammland von Baden. Die Stadt Karlsruhe wurde am 17. Juni 1715 mit der Grundsteinlegung für das Schloss gegründet. Am 18. Oktober 1717 zogen alle Dienststellen von Durlach nach Karlsruhe um. Gleichzeitig wurde ein Oberamt Karlsruhe geschaffen, das bis 1721 nur für die Stadt Karlsruhe zuständig war. Dann erhielt es einige Gemeinden. 1752 wurde es mit dem Oberamt Durlach in Personalunion geführt, blieb jedoch bis 1803 in seinem Umfang unverändert. 1809 wurde das Oberamt Karlsruhe in ein Landamt Karlsruhe und ein Stadtamt Karlsruhe geteilt, 1865 jedoch wieder zum Bezirksamt Karlsruhe vereinigt. 1938 wurde das Bezirksamt Karlsruhe in den Landkreis Karlsruhe überführt und gleichzeitig der Stadtkreis Karlsruhe geschaffen. Bei der Kreisreform zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Karlsruhe um den kompletten Landkreis Bruchsal, sowie um insgesamt 10 Orte der Landkreise Sinsheim (6 Orte), Vaihingen (1 Ort mit Nebenort), Pforzheim (1 Ort) und Rastatt (1 Ort) auf seinen heutigen Umfang vergrößert. Gleichzeitig gab der Landkreis ab 1972 insgesamt 7 Orte an den Stadtkreis Karlsruhe ab.

Die Gemeinden des Amtsbezirkes bzw. Landkreises und Stadtkreises
Bis 1721 umfasste das Oberamt Karlsruhe nur die Stadt Karlsruhe, dann wurden ihm die Ämter Mühlburg, Graben und Staffort zugeordnet, so dass das Oberamt somit für folgende Städte und Gemeinden zuständig war:
Karlsruhe, Mühlburg, Knielingen, Teutschneureut, Welschneureut, Eggenstein, Spöck, Linkenheim, Hochstetten, Liedolsheim, Rußheim, Graben, Staffort, Schröck (ab 31.3.1833 in Leopoldshafen umbenannt), Friedrichstal und Rüppurr. 1803 wurden Spöck und Staffort dem Amt Durlach angegliedert. Bei der Trennung in ein Landamt und ein Stadtamt Karlsruhe 1809 wurde das Landamt für die Stadt Mühlburg und die Gemeinden Eggenstein, Friedrichstal, Hochstetten, Knielingen, Linkenheim, Rüppurr, Schröck (ab 31.3.1833 in Leopoldshafen umbenannt), Welschneureut und Teutschneureut (alle vom bisherigen Oberamt Karlsruhe), Grünwinkel, Daxlanden, Beiertheim, Bulach und dem Schloss (Hofgut) Scheibenhardt (vom verkleinerten Amt Ettlingen) sowie Rintheim, Blankenloch, Büchig, Spöck und Staffort (vom Oberamt Durlach) zuständig. Die ebenfalls zugeordneten Gemeinden Liedolsheim und Rußheim wurden 1810 dem Amt Philippsburg zugeschlagen. Liedolsheim kam jedoch 1819 wieder zum Amt Karlsruhe, wohin gegen Rußheim 1819 zum Amt Bruchsal kam. Das Stadtamt Karlsruhe war ab 1809 ausschließlich für die Residenzstadt Karlsruhe zuständig.
Mit der Bezirksreform in Baden im Jahr 1865 wurden das Stadtamt und das Landamt Karlsruhe zum Bezirksamt Karlsruhe vereinigt. Gleichzeitig wurden in Baden Kreise geschaffen. Der Großkreis Karlsruhe umfasste die Bezirke Bretten, Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Karlsruhe und Pforzheim. Die Kreise waren körperschaftliche Verbände, hingegen blieben die Bezirke rein staatliche Behörden. 1921 wurde Forchheim vom Bezirksamt Ettlingen dem Bezirksamt Karlsruhe zugeordnet.
Am 31. März 1924 wurde das Bezirksamt Durlach aufgelöst. Bereits 1921 waren die Gemeinden Langensteinbach, Spielberg und Auerbach vom Amt Durlach dem Amt Ettlingen zugeschlagen worden. Die 1924 noch verbleiben Gemeinden des Amtsbezirks Durlach, Durlach (mit  Aue), Berghausen, Blankenloch, Büchig, Grötzingen, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Jöhlingen, Rintheim, Söllingen, Stupferich (seit 1809 bei Durlach, zuvor bei Ettlingen), Wolfartsweier, Weingarten, Grünwettersbach, Palmbach wurden dem Bezirk Karlsruhe zugeschlagen. Die seit 1821 ebenfalls zum Amt Durlach gehörigen Orte Singen, Königsbach und Wilferdingen wurden dem Bezirk Pforzheim zugeordnet.

Der Bezirk Karlsruhe umfasste somit ab 1924 die Stadt Karlsruhe, mit den inzwischen eingemeinden Orten (in Klammern das Jahr der Eingemeindung) Mühlburg (1886), Beiertheim (1907), Rüppurr (1907), Rintheim (1907), Grünwinkel (1909) und Daxlanden (1910) sowie die Gemeinden Berghausen, Blankenloch, Büchig bei Karlsruhe, Bulach (mit dem Schloss bzw. ehem. Hofgut Scheibenhardt), Durlach (mit  Aue), Eggenstein, Friedrichstal, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hochstetten, Hohenwettersbach, Knielingen, Leopoldshafen (bis 31.3.1833 Schröck), Liedolsheim, Linkenheim, Palmbach, Söllingen, Spöck, Staffort, Stupferich, Teutschneureut, Weingarten, Welschneureut, Wolfartsweier.
Bei der Auflösung der Bezirke Bretten und Ettlingen im Jahre 1936/37 erhielt der Bezirk Karlsruhe nochmals einen erheblichen Zuwachs.  Vom Bezirk Bretten erhielt das Bezirksamt Karlsruhe die Gemeinden Bauerbach, Bretten, Büchig bei Bretten, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Flehingen (unter Eingemeindung von Sickingen), Gölshausen, Rinklingen und Wössingen. Vom Amt Ettlingen erhielt das Bezirksamt Karlsruhe die Gemeinden Auerbach, Bruchhausen, Burbach, Busenbach, Ettlingen, Ettlingenweier, Etzenrot, Langensteinbach, Mörsch, Neuburgweier, Oberweier, Pfaffenrot, Reichenbach, Schielberg, Schluttenbach, Schöllbronn, Spessart, Spielberg, Sulzbach und Völkersbach. Malsch wurde zunächst dem Bezirk Rastatt zugeschlagen, gehörte ab 1939 jedoch auch zum Landkreis Karlsruhe.

1938 wurde das Bezirksamt Karlsruhe in den Landkreis Karlsruhe überführt und gleichzeitig wurde der Stadtkreis Karlsruhe gebildet.

Zum Stadtkreis Karlsruhe gehörte nur die Stadt Karlsruhe mit ihren eingemeinden Orten (in Klammern das Jahr der Eingemeindung) Mühlburg (1886), Beiertheim (1907), Rüppurr (1907), Rintheim (1907), Grünwinkel (1909), Daxlanden (1910), Bulach (1928), Knielingen (1935), Durlach (mit Aue, 1938) und Hagsfeld (1938). Der Stadtkreis Karlsruhe erhielt durch die Gemeindereform der 70er Jahre vom Landkreis Karlsruhe ab 1972 mehrere Gemeinden, bis er am 14.2.1975 seine heutige Ausdehnung erreichte. Im einzelnen wurden eingemeindet: Stupferich und Hohenwettersbach am 1.1.1972, Wolfartsweier am 1.1.1973, Grötzingen am 1.1.1974, Wettersbach (gebildet am 1.1.1972 durch Vereinigung der Gemeinden Grünwettersbach und Palmbach) am 1.1.1975 und Neureut (Baden) am 14.2.1975.

Zum Landkreis Karlsruhe gehörten ab 1938 folgende 58 Gemeinden (davon gehören heute 7 zum Stadtkreis Karlsruhe):
Auerbach, Bauerbach, Berghausen, Blankenloch (mit dem 1936 eingemeindeten Büchig bei Karlsruhe), Bretten, Bruchhausen, Büchig bei Bretten, Burbach, Busenbach, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Eggenstein, Ettlingen, Ettlingenweier, Etzenrot, Flehingen (mit dem 1936 eingemeindeten Sickingen), Forchheim, Friedrichstal, Gölshausen, Graben, Grötzingen, Grünwettersbach, Hochstetten, Hohenwettersbach, Jöhlingen, Kleinsteinbach, Langensteinbach, Leopoldshafen (bis 31.3.1833 Schröck), Liedolsheim, Linkenheim, Malsch, Mörsch, Mutschelbach (gebildet 1936 durch Vereinigung von Obermutschelbach und Untermutschelbach), Neuburgweier, Neureut (gebildet am 1.11.1935 durch Vereinigung von Teutschneureut und Welschneureut), Oberweier, Palmbach, Pfaffenrot, Reichenbach, Rinklingen, Ruit, Rußheim, Schielberg, Schluttenbach, Schöllbronn, Söllingen, Spessart, Spielberg, Spöck, Sprantal, Staffort, Stupferich, Sulzbach, Völkersbach, Weingarten (Baden), Wöschbach, Wössingen, Wolfartsweier.
Zwischen den Jahren 1971 und 1973 (Kreisreform) veränderte der Landkreis Karlsruhe seine Grenzen mehrmals, dann wurde er um den Landkreis Bruchsal sowie 10 Orte der Landkreise Sinsheim, Pforzheim, Rastatt und Vaihingen erheblich vergrößert. Auch nach 1973 veränderte er seine Grenzen mehrmals, bis er am 14.2.1975 nach Abschluss der Gemeindereform seinen endgültigen, heute noch gültigen Umfang erreichte.
Die Zahl der Gemeinen im Landkreis Karlsruhe änderte sich mit der Gemeindereform ab 1970 wie folgt:
Den Anfang machten am 1.1.1971 Rinklingen, welches nach Bretten und Sulzbach, welches nach Malsch eingemeindet wurden. Ferner vereinigten sich Jöhlingen und Wössingen zur neuen Gemeinde Walzbachtal. Am 1.7.1971 folgte die Vereinigung von Burbach, Pfaffenrot und Schielberg zur neuen Gemeinde Marxzell sowie die Eingemeindung von Etzenrot nach Reichenbach. Schließlich vereinigten sich am 1.9.1971 die Gemeinden Auerbach, Langensteinbach, Mutschelbach, Spielberg und das bisher zum Landkreis Pforzheim gehörende Ittersbach zur neuen Gemeinde Karlsbad. Damit hatte der Landkreis Karlsruhe am Jahresende 1972 nur noch 49 Gemeinden.
Am 1.1.1972 wurden die Gemeinden Stupferich und Hohenwettersbach in den Stadtkreis Karlsruhe eingegliedert. Ferner vereinigten sich Grünwettersbach und Palmbach zur neuen Gemeinde Wettersbach sowie Graben und Neudorf zur neuen Gemeinde Graben-Neudorf. Dies letzt genannte Vereinigung hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Zahl der Gemeinden, da Neudorf zuvor zum Landkreis Bruchsal gehörte. Am 1.1.1972 wurde ferner Busenbach nach Reichenbach eingemeindet (die Gemeinde Reichenbach wurde dann am 19.11.1974 in Waldbronn umbenannt.)
Am 2.2.1972 wurde Bauerbach nach Bretten, am 1.3.1972 Spessart nach Ettlingen, am 1.4.1972 Waldprechtsweier, bisher zum Kreis Rastatt gehörig, nach Malsch (dadurch keine Veränderung in der Zahl der Gemeinden) und am 1.6.1972 Dürrenbüchig nach Bretten eingemeindet.
Am Vorabend der Kreisreform am 31.12.1972 hatte der Landkreis Karlsruhe somit nur noch 42 Gemeinden.
Am 1.1.1973 wurde dem Landkreis Karlsruhe der gesamte Landkreis Bruchsal mit seinen damaligen 20 Gemeinden  (darunter Kraichtal), die Gemeinden Kürnbach, Sulzfeld und Zaisenhausen (alle vom Landkreis Sinsheim) sowie vom Landkreis Vaihingen die Gemeinde Oberderdingen (mit Großvillars; Oberderdingen hieß bis 2.6.1964 nur Derdingen) zugeordnet. Gleichzeitig wurden zum 1.1.1973 die Gemeinde Wolfartsweier in den Stadtkreis Karlsruhe, die Gemeinden Ruit und Sprantal in die Stadt Bretten, Völkersbach in die Gemeinde Malsch und Flehingen in die Gemeinde Oberderdingen eingegliedert. Damit hatte der neue Landkreis Karlsruhe am 1.1.1973 insgesamt 61 Gemeinden.
Am 1.1.1974 wurde Grötzingen in den Stadtkreis Karlsruhe, Büchig bei Bretten nach Bretten und Odenheim nach Östringen eingegliedert. Ferner vereinigten sich Berghausen, Kleinsteinbach, Söllingen und Wöschbach zur neuen Gemeinde Pfinztal. Am 1.10.1974 wurden Bruchhausen, Ettlingenweier, Oberweier, Schluttenbach und Schöllbronn nach Ettlingen, Heidelsheim nach Bruchsal sowie Rheinsheim nach Philippsburg eingegliedert. Am 1.12.1974 vereinigten sich die Gemeinden Eggenstein und Leopoldshafen zur neuen Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen. Damit hatte der Landkreis Karlsruhe am Jahresende 1974 nur noch 47 Gemeinden.
Am 1.1.1975 wurde Wettersbach in den Stadtkreis Karlsruhe sowie Diedelsheim und Gölshausen in die Stadt Bretten eingegliedert. Ferner vereinigten sich Liedolsheim und Rußheim zur neuen Gemeinde Liedolsheim-Rußheim (am 1.1.1978 in Dettenheim umbenannt), Linkenheim und Hochstetten zur neuen Gemeinden Linkenheim-Hochstetten, Forchheim, Mörsch und Neuburgweier zur neuen Gemeinde Rheinstetten,  Karlsdorf und Neuthard zur neuen Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Oberhausen und Rheinhausen zur neuen Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, Kirrlach, Waghäusel und Wiesental zur neuen Gemeinde Waghäusel sowie Blankenloch (mit Büchig bei Karlsruhe), Friedrichstal, Spöck und Staffort zur neuen Gemeinde Stutensee. Schließlich wurde am 14.2.1975 Neureut (Baden) in den Stadtkreis Karlsruhe eingegliedert.
Damit erreichte der Landkreis Karlsruhe seinen heutigen Umfang mit einer Gesamtzahl von 32 Gemeinden. Unter diesen tragen 6 Gemeinden einen Doppelnamen. In ganz Baden-Württemberg gibt es insgesamt 45 Gemeinden mit Doppelnamen. Damit ist Karlsruhe der Landkreis mit den meisten Gemeinden mit Doppelnamen. Es sind dies: Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf,  Karlsdorf-Neuthard, Linkenheim-Hochstetten, Oberhausen-Rheinhausen und Ubstadt-Weiher. Von 1975-1977 gab es noch eine 7. Gemeinde mit Doppelnamen, nämlich Liedolsheim-Rußheim. Am 1. Januar 1978 änderte diese Gemeinde jedoch ihren Namen in Dettenheim.
Im Landkreis Karlsruhe dürfte wohl auch die Gemeinde mit dem längsten Namen in Baden-Württemberg, Eggenstein-Leopoldshafen (24 Buchstaben bzw. Zeichen) liegen.

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